Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September 2017

Mit der Rentenreform «Altersvorsorge 2020» werden die Renten gesichert und unser solidarisches und wichtigstes Sozialwerk, die AHV, wird endlich massgeblich gestärkt.

Renten sichern , AHV stärken

Endlich Fortschritte bei der AHV

Erstmals seit 42 Jahren werden die AHV-Renten real erhöht. Damit wird der wichtigste Pfeiler unseres Sozialstaats, der für einen Ausgleich zwischen den Generationen sowie zwischen den Superreichen und dem Rest der Gesellschaft sorgt, endlich gestärkt. Die Erhöhung der AHV-Renten ist vor allem auch für Frauen wichtig, weil sie von der solidarisch finanzierten AHV besonders stark profitieren. Für 500‘000 erwerbstätigen Frauen, die heute nur bei der AHV versichert sind und keine Pensionskassenrente erhalten, ist das eine überfällige Rentenerhöhung.

Finanzierung der AHV wird gesichert

Wegen der «Babyboomer» steigt die Zahl der Rentnerinnen und Rentner vorübergehend stark an. Eine Zusatzfinanzierung sorgt dafür, dass die AHV bis mindestens 2030 finanziert ist. Eine Milliarde wird jährlich der AHV zufliessen, ohne dass wir mehr bezahlen müssen: 0,3 Mehrwertsteuer-Prozente, die heute für die IV erhoben werden, fliessen ab 2018 in die AHV. 2021 kommt es zu einer bescheidenen Anhebung von 8 auf 8,3%. Auch die Erhöhung der Lohnabgaben für die AHV-Erhöhung fällt tief aus: Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steigen sie um je 0,15%.

Höhere Pensionskassenrenten für Frauen

Die Pensionskassenrenten der Männer sind heute im Schnitt dreimal so hoch wie jene der Frauen. Dank der Reform können die Frauen aufholen, denn Teilzeitarbeit wird künftig in den Pensionskassen besser versichert. Die stossende Rentenungleichheit in der zweiten Säule wird so reduziert. Dafür müssen zwar viele Arbeitnehmerinnen mehr Pensionskassen-Beiträge bezahlen. Die Arbeitgeber bezahlen aber mindestens die Hälfte der Beiträge und unter dem Strich erhalten die betroffenen Frauen eine deutlich höhere Rente als heute.

Rentenanspruch bei Stellenverlust

Ältere Arbeitnehmende werden bei Stellenverlust vor der Pensionierung (ab 58) nicht mehr wie heute aus der Pensionskasse ausgeschlossen. Auch wenn sie keine neue Stelle finden und keine Beiträge mehr bezahlen, muss ihnen künftig die letzte Pensionskasse eine Rente bezahlen. Die Zeiten sind damit vorbei, wo die Betroffenen gezwungen werden das Kapital zu beziehen und es oft gar bereits vor dem Pensionsalter anzuzapfen.

Flexiblere Pensionierung wird erleichtert

AHV- und Pensionskassenrenten können heute nur komplett bezogen werden. Wer nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter voll arbeiten kann, hat Schwierigkeiten, schrittweise in Pension zu gehen. Neu können Teilrenten mit einem reduzierten Arbeitspensum kombiniert werden. Zudem wird die AHV-Rente bei einem Vorbezug weniger stark gekürzt.

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